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Sprachen
Arbeitssprachen
Arbeitssprachen sind die Sprachen, die ein Dolmetscher oder Übersetzer im Rahmen seiner Dolmetsch- /Übersetzungsleistung anbietet.
Aktivsprache
Als Aktivsprache wird die Sprache bezeichnet, die der Dolmetscher zusätzlich zu seiner Muttersprache auf so hohem Niveau beherrscht, dass in seiner Anwendung der Sprache nur geringfügige Abweichungen zu muttersprachlichem Gebrauch vorhanden sind.
Passivsprache
Als Passivsprache wird die Sprache bezeichnet, die der Dolmetscher zusätzlich zu seiner Muttersprache soweit beherrscht, dass das Hör- und Leseverständnis annähernd auf muttersprachlichem Niveau liegt, bei der aktiven Anwendung der Sprache jedoch Abweichungen zu muttersprachlichem Gebrauch zu erkennen sind.
Qualitätssicherung
Muttersprachenprinzip
Es ist grundsätzlich sinnvoll, Dolmetscher/Übersetzer für einen Auftrag so auszuwählen, dass sie in ihre Muttersprache dolmetschen/übersetzen können, zumindest sollte ein Muttersprachler an der Bearbeitung des Auftrages beteiligt sein.
Fachwissen
Der Dolmetscher/Übersetzer sollte fundierte Kenntnisse auf dem jeweiligen Sachgebiet und in der relevanten Terminologie haben und sich grundsätzlich regelmäßig fortbilden.
DIN EN 15038 Übersetzungs-Dienstleistungen – Dienstleistungsanforderungen
Sie definiert Mindestanforderungen an die Erbringer von Übersetzungsdienstleistungen und gilt europaweit.
Vier-Augen-Prinzip
Es ist sinnvoll, die angefertigte Übersetzung von einem zweiten Übersetzer Korrektur lesen zu lassen. Dies kann jedoch mit einem zusätzlichen Kostenaufwand verbunden sein. Fachtexte sollten immer im jeweiligen Land, in dem sie erscheinen, von Experten gegengelesen werden.
Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Übersetzer
Sie als Auftraggeber können durch enge Kooperation mit dem Übersetzer Ihren Beitrag zur guten Qualität einer Übersetzung leisten, indem Sie Hintergrundmaterial zur Verfügung stellen und Ansprechpartner zur Klärung eventuell auftauchender Fragen nennen.
Honorar
Honorar eines Dolmetschers
Der Dolmetscher berechnet sein Honorar nach einem Stunden-, Halbtages- oder Tagessatz, der von Sprache, Thema und Schwierigkeitsgrad abhängig ist.
Honorar eines Übersetzers
In Deutschland berechnet der Übersetzer sein Honorar üblicherweise nach der Anzahl der Zeilen der angefertigten Übersetzung. Eine abweichende Berechnungspraxis besteht bei literarischen Übersetzungen und im EDV-Bereich.
Bei Texten mit erhöhtem Zeitaufwand (z. B. Tabellen, besondere/spezielle Dateiformate, besondere Textsorten, z.B. Werbetexte) kann eine Abrechnung auf Stundenbasis vereinbart werden.
Wie lang ist eine Standardzeile?
Die Standardzeile kann zwischen 50 - 55 Anschlägen (Schrift- und Leerzeichen) variieren.
Nach welchen Kriterien legt der Übersetzer den Zeilenpreis fest?
Nach Sprache und Schwierigkeitsgrad des Ausgangstextes (Original); Hier wird unterschieden nach Schwierigkeitsgrad:
- Einfache Texte (allgemeinsprachliche Texte, die nur wenige Fachbegriffe enthalten)
- Mittelschwere Texte (Texte, die eine Reihe von Fachbegriffen enthalten und ein erhöhtes Maß an Fachwissen erfordern)
- Schwierige Texte (Texte, die viele Fachbegriffe enthalten und ein hohes Maß an Fachwissen erfordern)
Berufsabschlüsse
Da Dolmetscher und Übersetzer keine geschützten Berufsbezeichnungen sind und sich folglich jeder so bezeichnen kann, ist es empfehlenswert, auf vorhandene Qualifikationen zu achten, die sehr verschiedenartig sein können.
Nachfolgend werden Erläuterungen zu den in Deutschland üblichen berufsspezifischen Abschlüssen gegeben. Die im Ausland erworbenen Abschlüsse variieren naturgemäß und können hier nicht im Einzelnen aufgeführt und beschrieben werden.
Diplom-Dolmetscher/Diplom-Übersetzer
Das Dolmetscher-/Übersetzer-Diplom ist ein bundeseinheitlicher Hochschulabschluss. Dieser setzt ein mehrjähriges Studium an einer Universität oder Fachhochschule voraus. Darüber hinaus gibt es den Hochschulabschluss „Bachelor of Arts“ (B.A.) und den Masterabschluss, der dem heutigen Diplom entspricht.
Staatlich geprüfter Dolmetscher/Übersetzer
Ein staatlich geprüfter Dolmetscher/Übersetzer hat vor einem staatlichen Prüfungsamt eine Prüfung nach Landesrecht abgelegt; Voraussetzung hierfür ist im Allgemeinen eine berufsqualifizierende Ausbildung oder nachgewiesene einschlägige Berufspraxis.
Staatlich anerkannter Dolmetscher/Übersetzer
Ein staatlich anerkannter Dolmetscher/Übersetzer hat vor der IHK in Nordrhein-Westfalen eine Prüfung unter Anwesenheit eines Vertreters des staatlichen Prüfungsamtes abgelegt; sie setzt keine spezielle Ausbildung, jedoch nachgewiesene Kenntnisse voraus. Die Prüfung berechtigt auch zur Führung der Bezeichnung „mit staatlicher Anerkennung geprüfter Dolmetscher/Übersetzer“.
Geprüfter Dolmetscher/Übersetzer
Ein geprüfter Dolmetscher oder Übersetzer hat vor einer IHK eine Prüfung nach einer bundeseinheitlichen Rechtsverordnung des Bundesbildungsministeriums abgelegt; sie setzt zwar keine spezielle Ausbildung, jedoch nachgewiesene Kenntnisse voraus. Diese Prüfungen werden seit dem 01.06.2004 angeboten.
Was bedeutet der Begriff „beeidigter“ bzw. „allgemein beeidigter Dolmetscher“?
„Beeidigte Dolmetscher“
sind Dolmetscher, die im jeweiligen Verfahren vor dem Vorsitzenden Richter einen Eid leisten.
„Allgemein beeidigte Dolmetscher“
sind Dolmetscher, die vor dem Präsidenten des zuständigen Landgerichts (LG) auf eigenen Antrag einen allgemeinen Eid geleistet haben, so dass die Beeidigung für das einzelne Verfahren entfällt.
Durch den Eid verpflichtet sich der Dolmetscher, die Aussagen treu und gewissenhaft zu übertragen.
Was bedeutet der Begriff „ermächtigter Übersetzer“?
Es handelt sich um einen Übersetzer, der vom zuständigen Oberlandesgericht (OLG) ermächtigt wurde, die Richtigkeit und Vollständigkeit von Übersetzungen zu bescheinigen. Nur solche Übersetzer dürfen einen Stempel mit der Inschrift "Für den Bezirk des OLG ...... ermächtigte(r) Übersetzer(in) für die ...... Sprache" oder einem ähnlichen Text verwenden. In den einzelnen Bundesländern gelten unterschiedliche Regelungen.
Was ist eine „beglaubigte Übersetzung“?
Für behördliche/amtliche Zwecke werden oft „beglaubigte Übersetzungen" benötigt.
„Beglaubigte Übersetzungen“ (auch „bescheinigte Übersetzungen“) sind Übersetzungen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit von einem durch die Oberlandesgerichte für die jeweilige Sprache „zugelassenen/ermächtigten Übersetzer“ bescheinigt und durch Unterschrift und Rundstempel bestätigt werden.
Dolmetschen
Art und Weise der Sprachmittlung, bei der die mündliche Übertragung von hauptsächlich gesprochenen, aber auch grafisch vorgetragenen Inhalten von einer Ausgangssprache in eine oder mehrere Zielsprachen zeitgleich (Simultandolmetschen) oder zeitlich versetzt (Konsekutivdolmetschen) erfolgt. Voraussetzung für das Dolmetschen ist, dass der Dolmetscher die jeweiligen Sprachen fließend beherrscht. Zu unterscheiden sind die verschiedenen Dolmetscharten: Simultandolmetschen, Konsekutivdolmetschen, Konferenzdolmetschen, Verhandlungsdolmetschen, Gerichtsdolmetschen, Flüsterdolmetschen, Begleit- dolmetschen, Messedolmetschen.
Dolmetsch-Arten
Simultandolmetschen
Simultandolmetschen ist die zeitgleiche Übertragung einer gesprochenen Aussage von einer Sprache in eine andere Sprache.
Dabei arbeiten die Dolmetscher paarweise in Dolmetschkabinen, in denen sie über Kopfhörer den Vortrag hören und seine visuellen Bestandteile sehen können. Die von den Dolmetschern gesprochene Übersetzung wird über Funk oder Infrarot auf die Kopfhörer der fremdsprachigen Zuhörer übertragen.
Das Hören des Vortrags in der Ausgangssprache, der Übersetzungsvorgang selbst und die mündliche Wiedergabe in der Zielsprache geschehen gleichzeitig. Dies erfordert eine hohe Konzentrationsleistung, die von den Dolmetschern nur über zirka eine halbe Stunde erbracht werden kann, so dass eine regelmäßige Ablösung unter den Dolmetschern erforderlich ist. Die geforderte Anzahl von Sprachenpaaren kann durch den Einsatz entsprechend vieler Dolmetscher, Kabinen und Übertragungskanäle gleichzeitig bedient werden.
Konsekutivdolmetschen
Beim Konsekutivdolmetschen fügen die Vortragenden nach einigen Sätzen Pausen ein, damit der Dolmetscher die mündliche Übertragung in die Zielsprache vornehmen kann. Kürzere Einlassungen und Reden zeichnet der Dolmetscher mit einer speziellen Notizentechnik auf und gibt sie danach in der Zielsprache wieder.
Konferenzdolmetschen
Eine internationale Konferenz erfordert erhebliche planerische und gestalterische Vorleistungen seitens der Veranstalter. Thematik und Inhalt der Vorträge sind hochgradig spezialisiert und anspruchsvoll. Die Kosten sind erheblich, auch nach Maßstäben von internationalen Organisationen oder Unternehmen. Damit auch die Dolmetschleistung diesen Ansprüchen genügen kann, müssen Konferenzdolmetscher erhebliche Vorleistungen in Form von fach- und themenbezogenen Vorstudien und Recherchen erbringen.
Verhandlungsdolmetschen, Gerichtsdolmetschen
Verhandlungs- und Gerichtsdolmetschen sind durch Dialog geprägte Formen des Konsekutivdolmetschens, bei denen kurze Einlassungen in beiden Sprachen vom Dolmetscher mündlich in die jeweils andere Sprache übertragen werden. Die stark dialogisch geprägte Dolmetschleistung erfordert den Einsatz von Dolmetschern, die über beide Sprachen als Aktivsprachen verfügen. Beim Gerichtsdolmetschen besteht außerdem das formale Erfordernis einer Allgemeinen Vereidigung durch den zuständigen Landgerichtspräsidenten oder einer Einzelvereidigung für die betreffende Sitzung oder das Verhör.
Flüsterdolmetschen
Durch eine geeignete Anordnung der Anwesenden im Konferenzraum kann der Dolmetscher den Vortrag in der Ausgangssprache hören und seinen Zuhörern den simultan gedolmetschten Vortragsinhalt, ohne Verwendung technischer Hilfsmittel, zuflüstern. Auf diese Weise können nur maximal zwei Personen und eine Sprachrichtung bedient werden. Durch die Verwendung einer Personenführungsanlage kann der Kreis der Zuhörer auf maximal zehn Personen erweitert werden.
Begleitdolmetschen, Messedolmetschen
Darunter versteht man die fremdsprachliche Betreuung von Personen, die bei der Erledigung ihrer Angelegenheiten in einer fremdsprachigen Umgebung eine Sprachmittlung benötigen, wie z. B. Besucher auf Messen oder Firmenbesichtigungen.
Dolmetschtechnik, Konferenztechnik
Das Konferenzdolmetschen erfordert das gleichzeitige Hören der Konferenzbeiträge, das Sehen der Präsentationen (Handreichungen, Dias, Filme, Overheadfolien, Computerbeams) und das Reden des Dolmetschers. Damit das Reden der Dolmetscher nicht die Konferenz stört, arbeiten diese in schalldichten Dolmetschkabinen, wo sie über Kopfhörer den Vortrag hören und über Mikrophone und entsprechende Sende- und Empfangseinrichtungen die Verdolmetschung an die betreffenden Zuhörer senden. Alle hierzu erforderlichen technischen Einrichtungen machen die Dolmetsch- oder Konferenztechnik aus.
Personenführungsanlage
Darunter ist ein aus Mikrophon und Kopfhörerset bestehendes Übertragungssystem zu verstehen, mit dem eine Verdolmetschung an die fremdsprachige Zuhörerschaft (kleine Gruppen von max. zehn Personen) einer Konferenz oder bei Firmenbesichtigung übertragen wird.
Übersetzen
Übersetzen ist das schriftliche Übertragen eines Textes aus einer Sprache in eine andere. Dabei geht es nicht darum, einzelne Wörter und Sätze zu übertragen, sondern es sind viele weitere Aspekte zu beachten, wie die Zielgruppe der Übersetzung (Experten oder interessierte Laien), der Zweck der Übersetzung (zur reinen Information oder zur Veröffentlichung bestimmt), Stil des Ausgangstextes (Werbetext oder technische Anleitung). Auch die Beachtung des kulturellen Hintergrundes spielt eine große Rolle. Es gibt somit in den verschiedenen Sprachen für den gleichen Sachverhalt ganz unterschiedliche Ausdrucksweisen. Sehen Sie nachfolgendes Beispiel für sehr starken Regen:
de = es schüttet wie aus Eimern en = it is raining cats and dogs (es regnet Katzen und Hunde) frz = il pleut à seaux (es regnet wie aus Eimern) it = piove a catinelle (es regnet wie aus Waschbecken) es = Llueve a cántaros (es regnet wie aus Krügen) nl= Het regent pijpenstelen (es regnet Pfeifenstiele) 
Kompetenzen, die Dolmetscher und Übersetzer erfüllen sollten:
- Hervorragende Beherrschung der Ausgangs- und der Zielsprache, um alle Kommunikationselemente erkennen und wiedergeben zu können.
- Ausreichendes Fachwissen auf dem jeweiligen Gebiet, um zielgruppenorientiert übersetzen, d. h. die fachlichen Zusammenhänge verstehen und die korrekte Terminologie anwenden zu können.
- Fundierte Kenntnis der mit der Ausgangs- und der Zielsprache verbundenen Kultur und Mentalität.
- Ausgeprägtes Sprachgefühl, um die vielen Ausdrucksmöglichkeiten der Zielsprache souverän einzusetzen.
- Breit gefächerte Allgemeinbildung.
- Recherchierkompetenz sowie fundierte Kenntnisse über die geeigneten Hilfsmittel (z. B. Wörterbücher und Terminologiedatenbanken) und ihre Handhabung.
- Fundierte Kenntnisse in den gängigen Anwendungsprogrammen.
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